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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN


§ 1. Vertragslaufzeit

  1. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam und läuft auf unbestimmte Zeit, bis er von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. 

  2. Für die Database Web und App gilt: Jede Vertragspartei kann den Vertrag ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf des ersten Jahres 4 Wochen. 
  3. Für die Händler App mit App Entwicklung gilt: Jede Vertragspartei kann den Vertrag ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt nach Ablauf von 24 Monaten 4 Wochen. 

§ 2. Vergütung

  1. Für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erhält der Auftragnehmer eine Vergütung (die „Vergütung“) nach Maßgabe der festgelegten Leistung und Auftragsbestätigung.

  2. Die vorstehend genannte Vergütung ist vereinbart auf Grundlage des den Vertragsparteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Umfangs der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Dienstleistungen. Sollte eine Anpassung des Dienstleistungsumfangs an die tatsächlichen Verhältnisse erfolgen, werden die Vertragspartien auch die Vergütung entsprechend der Veränderung des Leistungsumfangs anpassen.

  3. Sämtliche genannten Beträge sind Nettobeträge zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer.

  4. Alle Zahlungen an den Auftragnehmer erfolgen porto- und spesenfrei auf folgende Kontoverbindung:
    Kontoinhaber: help2camp GmbH
    IBAN: DE60672922000000431508
    BIC: GENODE61WIE
    Geldinstitut: Raiffeisenbank Kraichgau.

  5. Der Auftragnehmer führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge selbstständig ab sowie ist alleine für das Einhalten der jeweils geltenden  genehmigungsrechtlichen und sonstigen auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Kalkulation der Vergütung ist dies entsprechend berücksichtigt worden.

§ 3. Währung

  1. Alle angegebenen Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmenden Zahlungen sind in Euro. 

  2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 21 Werktagen zu zahlen, es sei denn, auf der Rechnung oder dem Auftrag ist ein anderes Zahlungsziel angegeben. Im Falle der Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum, behält help2camp GmbH sich das Recht vor, eine pauschale Zinszahlung in Höhe von 10 % der Restschuld zu verlangen. help2camp GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Erbringung von Dienstleistungen ohne vorherige Mahnung einzustellen.
  3. Wenn eine Zahlung mehr als sechzig (60) Tage nach dem Fälligkeitsdatum noch aussteht, behält help2camp GmbH sich das Recht vor, die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch zu nehmen. Alle Gerichtskosten gehen zu Lasten des Kunden.
  4. In einigen Ländern wird in Übereinstimmung mit der dortigen Gesetzgebung ein Quellensteuerabzug auf den Rechnungsbetrag vorgenommen. Die Quellensteuer wird vom Kunden an die Steuerbehörden abgeführt. Unter keinen Umständen darf help2camp GmbH an den Kosten im Zusammenhang mit den Rechtsvorschriften eines Landes beteiligt werden. Der Betrag der Rechnung ist daher fällig für help2camp GmbH in ihrer Gesamtheit und umfasst keine Kosten, die sich auf die Rechtsvorschriften des Landes beziehen, in dem der Kunde ansässig ist.
  5. help2camp GmbH verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln, um die Leistungen rechtzeitig und gemäß den vereinbarten Fristen zu erbringen. Jedoch besteht keine Verpflichtung zur Erzielung von Ergebnissen. help2camp GmbH kann unter keinen Umständen vom Kunden verpflichtet werden, im Rahmen einer Schadensersatzklage eines Endverbrauchers gegen den Kunden als Dritter aufzutreten.
  6. Um zulässig zu sein, help2camp GmbH muss innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen durch ein Einschreiben an den Firmensitz von jeder Reklamation in Kenntnis gesetzt werden.
  7. Alle unsere vertraglichen Beziehungen werden ausschließlich geregelt durch Deutschland das Gesetz.

§ 4. Datenschutz 


  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff.

  2.  Soweit der Auftragnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, deren Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Dazu gehört auch der verantwortliche Umgang mit Computerdaten und dem eigenen Büro.

§ 5. Haftung


  1. Die Haftung des Auftraggebers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber stehen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer vollumfänglich frei.

  2.  Vertragswesentliche Pflichten (nachfolgend die „Kardinalpflichten“) sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die jeweils andere Vertragspartei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Die Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt jedoch unberührt. Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftragnehmer stehen, stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber nur insoweit frei, wie die Schadensersatzansprüche Dritter dem Grunde und/oder der Höhe nach über die Haftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Bestimmungen nicht hinausgehen.

  3. Bei Verlust von Daten ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Aufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht, wenn Datensicherung Kardinalpflicht des Auftragnehmers ist oder der Datenverlust auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht.

  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Auftraggebers sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der jeweiligen Vertragspartei.

  5. Die Inhalte unserer Anwendungs-/Selbsthilfe/ und Reparatur-Seiten werden mit größer Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

§ 6. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen aus diesem oder anderen Verträgen nur  ufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestritten oder bestritten aber begründet oder entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei nur geltend machen, wenn es auf ihren Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. 


§ 7. Vertragsübertragung

  1. Rechte und Pflichten aus diesem Vertag dürfen weder gänzlich noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.

§ 8. Mitteilungen

  1. Die Anschriften der Vertragsparteien, an die alle schriftlichen Mitteilungen in Verbindung mit diesem Vertrag gesendet werden sollen, lauten wie folgt:
        help2camp GmbH Lämlinstr. 13, 74080 Heilbronn 

  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Änderungen ihrer Anschriften der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.


§ 9. Keine Nebenabreden

  1. Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sind abschließend. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.


§ 10. Schriftform

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Absprachen bezüglich geänderter Vertragsinhalte sind jedoch von dem Schriftformerfordernis nicht erfasst und sind wirksam, auch wenn sie mündlich getroffen worden sind. 

§ 11. Gerichtsstand

  1.  Sofern die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, als ausschließlicher Gerichtsstand Heilbronn vereinbart.

§ 12. Geltendes Recht


  1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde. 


§ 13, Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in diesem Vertrag